EU einigt sich auf Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter: Hier sind die wichtigsten Erkenntnisse für Unternehmen

Der EU-Rat hat das Paket "Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter" verabschiedet. Erfahren Sie, wie sich ViDA auf die Mehrwertsteuer, elektronische Rechnungsstellung, CTC und mehr für Unternehmen auswirkt.

Am 5. November 2024 einigte sich der EU-Rat auf ViDA, das Paket "Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter", das ein modernisiertes Mehrwertsteuersystem einführt, um die digitale Transformation zu unterstützen, die Einhaltung der Steuervorschriften zu vereinfachen und Betrug zu verringern.

Diese neuen Maßnahmen, die die elektronische Rechnungsstellung, die Meldung von Daten in Echtzeit und die MwSt-Vorschriften für digitale Plattformen umfassen, werden schrittweise umgesetzt, wobei einige Elemente erst 2035 in Kraft treten werden.

Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Informationen und den Zeitplan für die Vorbereitung der Unternehmen.

Digitale MwSt.-Meldung über elektronische Rechnungsstellung bis 2030

Bis 2030 müssen alle grenzüberschreitenden B2B-Transaktionen in der EU elektronisch fakturiert werden, um eine digitale Berichterstattung in Echtzeit zu ermöglichen. Die Unternehmen müssen elektronische Rechnungen ausstellen, die automatisch Mehrwertsteuerdaten an die nationalen Steuerbehörden übermitteln, wobei Peppol als EU-weite Infrastruktur für den nahtlosen Austausch von Daten über Geschäftsvorgänge genutzt wird.

  • Hauptvorteil: Durch den Datenzugriff in Echtzeit können die Steuerbehörden betrügerische Aktivitäten frühzeitig aufdecken und so zur Eindämmung des Mehrwertsteuerbetrugs beitragen.
  • Zeitplan: Die elektronische Rechnungsstellung wird bis 2030 verbindlich vorgeschrieben, wobei die nationalen Systeme bis 2035 interoperabel sein müssen.
  • Vorbereitung: Unternehmen sollten ihre E-Invoicing-Plattformen und -Prozesse überprüfen, um die Einhaltung der Vorschriften und die Effizienz zu gewährleisten, wenn die Frist 2030 näher rückt.

Mehrwertsteuererhebung für die Plattformökonomie

Eine wichtige Änderung betrifft die mehrwertsteuerlichen Pflichten für digitale Plattformen, die kurzfristige Unterkunfts- und Personenbeförderungsleistungen vermitteln. Nach den neuen Vorschriften werden die Plattformen als "deemed suppliers" handeln, wenn die Dienstleister selbst nicht für die Mehrwertsteuer registriert sind. Das bedeutet, dass die Plattformen die Mehrwertsteuer direkt vom Kunden einziehen und an die Steuerbehörden abführen.

  • Flexibilität: Die Mitgliedstaaten können kleine und mittlere Unternehmen von den Verpflichtungen als Lieferant ausnehmen.
  • Überleitung: Der EU-Rat hat eine kurze Übergangsfrist für die Umsetzung der neuen Mehrwertsteuerregeln für die Plattform gewährt.
  • Vorbereitung: Die Plattformbetreiber sollten ihre Fähigkeiten zur Erhebung der Mehrwertsteuer prüfen und sicherstellen, dass sie die Verpflichtungen gegenüber den Lieferanten erfüllen können.

Erweiterter One-Stop-Shop für die Mehrwertsteuerregistrierung

Das bestehende System der einzigen Anlaufstelle für Mehrwertsteuer (OSS), mit dem Unternehmen die Einhaltung der Mehrwertsteuerpflicht für grenzüberschreitende Verkäufe in einem einzigen EU-Mitgliedstaat abwickeln können, wird nun auf weitere Arten von Transaktionen ausgedehnt. Dazu gehören Verkäufe von Waren und Dienstleistungen zwischen Unternehmen und Verbrauchern (B2C) innerhalb desselben Landes sowie Fälle, in denen Unternehmen Lagerbestände für künftige Verkäufe in einen anderen EU-Mitgliedstaat verlagern.

  • Vereinfachung: Durch die Erweiterung verringert sich der Bedarf an Mehrfachregistrierungen für die Mehrwertsteuer, da die Unternehmen ihre Verpflichtungen über ein einziges Online-Portal erfüllen können.
  • Vorbereitung: Unternehmen, die Lagerbestände über die Grenze verschieben oder grenzüberschreitende B2C-Verkäufe tätigen, sollten die OSS-Option für eine rationalisierte Mehrwertsteuerberichterstattung und -einhaltung prüfen.

Reverse-Charge-Verfahren für grenzüberschreitende B2B-Transaktionen

Das neue Paket schreibt die Umkehrung der Steuerschuldnerschaft für bestimmte grenzüberschreitende Umsätze zwischen Unternehmen (B2B) vor. Dieses Verfahren verlagert die Verantwortung für die Zahlung der Mehrwertsteuer vom Lieferanten auf den Käufer und vereinfacht die Mehrwertsteuerverwaltung, wenn der Lieferant nicht im Mitgliedstaat des Käufers ansässig ist.

Zeitplan für die Umsetzung

Der EU-Rat geht davon aus, dass das ViDA-Paket nach abschließenden Konsultationen mit dem Europäischen Parlament formell angenommen wird. Hier ein grober Zeitplan für die wichtigsten Komponenten:

  • 2025-2028: Die erweiterte OSS und die Umkehrung der Steuerschuldnerschaft könnten früher zur Verfügung stehen, so dass die Unternehmen bereits von den vereinfachten MwSt-Verfahren profitieren können.
  • 2030: Obligatorische elektronische Rechnungsstellung und digitale MwSt-Meldung in Echtzeit für grenzüberschreitende B2B-Umsätze.
  • 2035: Vollständige Interoperabilität zwischen den E-Invoicing-Systemen der EU-Mitgliedstaaten, die eine nahtlose grenzüberschreitende Einhaltung der MwSt-Vorschriften ermöglicht.

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