Ja, die Umwandlung von Lieferantenrechnungen in andere Formate ist im Allgemeinen rechtskonform, solange die Integrität und Authentizität der Rechnungsdaten während des gesamten Prozesses gewahrt bleibt.
Vorschriften wie die EU-Richtlinie zur elektronischen Rechnungsstellung verlangen, dass wichtige Informationen wie Steuerangaben und Beträge bei der Umwandlung unverändert bleiben. Darüber hinaus können lokale Steuerbehörden besondere Anforderungen an die Beibehaltung des ursprünglichen Rechnungsformats für Prüfungszwecke stellen. Bei der Konvertierung von Rechnungen in andere Formate ist es wichtig, die Einhaltung der einschlägigen Vorschriften, einschließlich der Mehrwertsteuer, sicherzustellen.